Bildungs-u.Teilhabepaket



Hinweis:
Mit Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2011 des Bundes werden u. a. Vereins-/
Mitgliedsbeiträge
für Kinder unter 18 Jahren für anspruchsberechtigte Familien grundsätzlich
durch ein Gutscheinverfahren ersetzt, und zwar über die zuständigen Sozialstellen der Gemeinden oder die zuständigen Jobcenter.

Die Anspruchsberechtigten Familien beantragen diese Leitungen bei der Sozialstelle / Jobcenter und legen dem MTSV Hohenwestedt die ausgestellten Gutscheine vor, die der MTSV dann später direkt mit der Gemeinde bzw. dem Jobenter direkt abrechnet.

Anspruchberechtige Familien müssen diese Leistungen/Gutscheine 1/2-jährlich erneut bei den für sie zuständigen Sozialstellen bzw. Jobcentern beantragen
und dem MTSV
1/2-jährlich neue Gutscheine vorlegen!